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Kegelhegel Kegelliga Saison 2006/07
Ergebnisdienst

Kegelhegel Kegelliga Saison 2006/07

Ergebnisse vom

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Kegelhegel Kegelliga Saison 2006/07
Tabelle
    Sp. s u n Holz Pkt.
1 König, S. 2 2 0 0 39 6
2 Schulte 2 2 0 0 37 6
3 Rath 2 1 1 0 36 4
4 Balster 2 1 0 1 33 3
5 Eienbröker 2 1 0 1 28 3
6 Fuchs 1 1 0 0 17 3
7 Autermann 2 0 1 1 32 1
8 Jasper 2 0 1 1 30 1
  Grüter 2 0 1 1 30 1
10 Hölter 2 0 1 1 27 1
11 König, T. 1 0 1 0 16 1
12 Sauff 0 0 0 0 0 0
  Karau 0 0 0 0 0 0
14 Terwort 1 0 0 1 14 0
15 Hülsbusch 1 0 0 1 12 0
Regeln der Kegelliga:

Kegelligagesetz:

 

Durch die Mitglieder des Kegelclubs „Kegelhegel“ am 17. November 2006 beschlossen.

 

§1 Modus

In der Kegelliga spielt jeder gegen jeden einmal. Es gibt 15 Spieltage. Es gibt kein Rückspiel. Die Ergebnisse werden in einer Tabelle ausgewertet.

 

§2 a) Anzahl Kegler

Die Anzahl der Kegler in der Kegelliga beträgt zur Zeit 15 Mann.

b) Spiele pro Kegler

Jeder Kegler hat 14 Spiele pro Saison.

 

§3 Saison

Die Spieltage werden nacheinander in einem Jahr an 13 Kegelabenden ausgespielt.

 

§4 Termine

Je 2 Spieltage am 1. und 7. Kegelabend. Je 1 Spieltag an den restlichen Kegelabenden.

 

§5 a) Spiel

Pro Spiel hat jeder Kegler hintereinander 3 Wurf in die Vollen. Die gefallenen Holz (im Zweifel gilt die Anzeige der Kegelbahn!) werden addiert.

b) Sieger

Sieger ist der Kegler mit der höheren Holzanzahl. Der Sieger erhält 3 Punkte in der Tabelle gut geschrieben.

c) Gleichstand

Bei Holzgleichstand erhalten beide Kegler je 1 Punkt in der Tabelle gut geschrieben.

d) Verlierer

Verlierer ist der Kegler mit der geringeren Holzanzahl. Der Verlierer erhält keine Punkte.

 

§6 Tabelle

Punkte zählen mehr als Holz. Bei Punktegleichheit entscheidet die Holzanzahl. Die Gegenholzanzahl wird nicht in der Tabelle berücksichtigt. Es gibt keine Differenz. Bei Holzgleichheit entscheidet die Anzahl der Siege vor der Anzahl der Niederlagen.

 

§7 Spielverlegung

a) Entschuldigtes Fehlen

Spielpaarungen werden bei Abmeldung eines Keglers am Kegeln automatisch auf den nächsten Termin verlegt.

b) Unentschuldigtes Fehlen

Unentschuldigtes Fehlen wird mit einer Niederlage von 0 zu geworfenen Holz des anwesenden Keglers Holz bestraft.

c) Vorverlegen

Vorverlegung ist nur mit Absprache des direkten Konkurrenten möglich.

d) Letzter Spieltag

Die Verlegung des letzten Spieltages ist nicht möglich. Sieger ist der Anwesende Kegler mit der Anzahl seiner geworfenen Holz zu 0 Holz. Anderenfalls 0:0 Holz.

 

§8 Strafen

Die Höhe der Strafen entsprechen denen des Strafenkataloges des Kegelclubs.

 

§9 Gesamtsieg

Der Gesamtsieger wird mit einem Wanderpokal und einer Deckelanteilnahme an zwei Kegelabenden von je 15€ aus der Kegelkasse geehrt. Der Gesamtzweite erhält eine Deckelanteilnahme an einem Kegelabend von 15€ aus der Kegelkasse. Der Gesamtdritte erhält eine Deckelanteilnahme an einem Kegelabend von 10€ aus der Kegelkasse.

 

§10 Die letzten Plätze

Der Gesamt 13., 14. und 15. wird zur Strafe bei jeder Grillveranstaltung der Folgesaison für die Restlichen grillen.

 

§11 Der Wanderpokal

a) Eigentum

Eigentümer ist der Kegelclub.

b) Besitz

Der Besitzer hat die Pflicht dafür zu Sorgen den Pokal spätestens 1 Woche vor der nächsten Jahreshauptversammlung der Kegelhegel unbeschädigt und gereinigt dem Leiter der Kegelliga oder dem Kegelvater zu überreichen.

c) Beschädigung oder Verlust

Bei Beschädigung oder Verlust muss der Besitzer für den Schaden aufkommen oder für Ersatz sorgen.

d) Reinigung

Reinigung nur mit einem fusselfreien, (falls nötig) feuchten Baumwolltuch.

e) Missachtung §11 b), d)

Im Falle verspäteter oder ungereinigter (Staub, Bierreste etc.) Rückgabe des Pokals wird eine Strafe von 1€ pro angefangenem Besitzmonat erhoben.

 

§12 Zusatz

a) Aufhebung der Kegelligagesetze

Im Falle eines Konfliktes jeglicher Art, auf den das Kegelligagesetz keine Gewaltenkontrolle hat, wird durch spontane Abstimmung der anwesenden Kegler ein Kompromiss beschlossen. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Für eine Mehrheit werden mehr als 50% der Stimmen benötigt.

b) Änderung der Kegelligagesetze

Die Kegelligagesetze können am Tage der Jahreshauptversammlung des Kegelclubs durch Abstimmung geändert werden. Für eine Mehrheit werden mehr als 50% der Stimmen benötigt. Oder: Ein spontanes Abstimmen kann zu jeder Kegelveranstaltung erfolgen. Für eine Änderung werden 100% der Stimmen benötigt.

 

§13 Inkrafttreten und Geltungsbereich

Dieses Gesetzt tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft. Die Geltung beschränkt sich auf den Kegelclub.