Kegelligagesetz:
Durch die Mitglieder des Kegelclubs
„Kegelhegel“ am 17. November 2006 beschlossen.
§1 Modus
In der Kegelliga spielt jeder gegen
jeden einmal. Es gibt 15 Spieltage. Es gibt kein Rückspiel. Die Ergebnisse
werden in einer Tabelle ausgewertet.
§2 a) Anzahl Kegler
Die Anzahl der Kegler in der
Kegelliga beträgt zur Zeit 15 Mann.
b) Spiele pro Kegler
Jeder Kegler hat 14 Spiele pro
Saison.
§3 Saison
Die
Spieltage werden nacheinander in einem Jahr an 13 Kegelabenden ausgespielt.
§4 Termine
Je
2 Spieltage am 1. und 7. Kegelabend. Je 1 Spieltag an den restlichen
Kegelabenden.
§5 a) Spiel
Pro
Spiel hat jeder Kegler hintereinander 3 Wurf in die Vollen. Die gefallenen Holz
(im Zweifel gilt die Anzeige der Kegelbahn!) werden addiert.
b) Sieger
Sieger ist der Kegler mit der höheren Holzanzahl. Der
Sieger erhält 3 Punkte in der Tabelle gut geschrieben.
c) Gleichstand
Bei
Holzgleichstand erhalten beide Kegler je 1 Punkt in der Tabelle gut
geschrieben.
d) Verlierer
Verlierer
ist der Kegler mit der geringeren Holzanzahl. Der Verlierer erhält keine
Punkte.
§6 Tabelle
Punkte
zählen mehr als Holz. Bei Punktegleichheit entscheidet die Holzanzahl. Die
Gegenholzanzahl wird nicht in der Tabelle berücksichtigt. Es gibt keine
Differenz. Bei Holzgleichheit entscheidet die Anzahl der Siege vor der Anzahl
der Niederlagen.
§7 Spielverlegung
a) Entschuldigtes Fehlen
Spielpaarungen
werden bei Abmeldung eines Keglers am Kegeln automatisch auf den nächsten
Termin verlegt.
b) Unentschuldigtes Fehlen
Unentschuldigtes
Fehlen wird mit einer Niederlage von 0 zu geworfenen Holz des anwesenden
Keglers Holz bestraft.
c) Vorverlegen
Vorverlegung ist nur mit Absprache
des direkten Konkurrenten möglich.
d) Letzter Spieltag
Die
Verlegung des letzten Spieltages ist nicht möglich. Sieger ist der Anwesende
Kegler mit der Anzahl seiner geworfenen Holz zu 0 Holz. Anderenfalls 0:0 Holz.
§8 Strafen
Die
Höhe der Strafen entsprechen denen des Strafenkataloges des Kegelclubs.
§9 Gesamtsieg
Der Gesamtsieger
wird mit einem Wanderpokal und einer Deckelanteilnahme an zwei Kegelabenden von
je 15€ aus der Kegelkasse geehrt. Der Gesamtzweite erhält eine
Deckelanteilnahme an einem Kegelabend von 15€ aus der Kegelkasse. Der
Gesamtdritte erhält eine Deckelanteilnahme an einem Kegelabend von 10€ aus der
Kegelkasse.
§10 Die letzten Plätze
Der Gesamt 13., 14. und 15. wird zur Strafe bei jeder
Grillveranstaltung der Folgesaison für die Restlichen grillen.
§11 Der Wanderpokal
a) Eigentum
Eigentümer ist der Kegelclub.
b) Besitz
Der
Besitzer hat die Pflicht dafür zu Sorgen den Pokal spätestens 1 Woche vor der
nächsten Jahreshauptversammlung der Kegelhegel unbeschädigt und gereinigt dem
Leiter der Kegelliga oder dem Kegelvater zu überreichen.
c) Beschädigung oder Verlust
Bei
Beschädigung oder Verlust muss der Besitzer für den Schaden aufkommen oder für
Ersatz sorgen.
d) Reinigung
Reinigung nur mit einem fusselfreien, (falls nötig)
feuchten Baumwolltuch.
e) Missachtung §11 b), d)
Im
Falle verspäteter oder ungereinigter (Staub, Bierreste etc.) Rückgabe des
Pokals wird eine Strafe von 1€ pro angefangenem Besitzmonat erhoben.
§12
Zusatz
a) Aufhebung der Kegelligagesetze
Im
Falle eines Konfliktes jeglicher Art, auf den das Kegelligagesetz keine
Gewaltenkontrolle hat, wird durch spontane Abstimmung der anwesenden Kegler ein
Kompromiss beschlossen. Die Abstimmung
erfolgt durch Handzeichen. Für eine Mehrheit werden mehr als 50% der Stimmen
benötigt.
b) Änderung der Kegelligagesetze
Die
Kegelligagesetze können am Tage der Jahreshauptversammlung des Kegelclubs durch
Abstimmung geändert werden. Für eine Mehrheit werden mehr als 50% der Stimmen
benötigt. Oder: Ein spontanes Abstimmen kann zu jeder Kegelveranstaltung
erfolgen. Für eine Änderung werden 100% der Stimmen benötigt.
§13
Inkrafttreten und Geltungsbereich
Dieses
Gesetzt tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft. Die Geltung beschränkt sich auf den
Kegelclub.